Meanings
specific to the public authority
official
„Der Umstand, dass die Lagerung nicht auf dem Grundstück des Verpflichteten, sondern im Bauhof der Firma erfolgte, ändert nichts an der Zugehörigkeit der Vorgangsweise zum Vollstreckungsverfahren und somit zum hoheitlichen Vollzug, sie ist nicht der Firma als ‚privates Handeln‘ zuzurechnen.“
grandiose