Meanings
legal, pertaining to courts or trials
a) Eine Ausgleichsklausel, nach der mit der im Vergleich getroffenen Regelung – wie hier – „sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen den Parteien erledigt sind”, erfaßt ihrem Wortlaut nach auch etwaige unbekannte Ansprüche, ohne daß es noch eines klarstellenden Zusatzes bedürfte. Jeder forensisch erfahrene Anwalt weiß, daß eine so formulierte generelle Ausgleichsklausel typischerweise ein wechselseitiges negatives Schuldanerkenntnis i. S. d. § 397 Abs. 2 BGB zum Inhalt hat und bestimmungsgemäß jegliche weitergehenden Ansprüche zwischen den Parteien ausschließt.
forensic (relating to the use of science and technology in the investigation and establishment of facts or evidence in a court of law)