Meanings

  1. conversion

  2. conversion, repurposing

  3. conversion, zero derivation

  4. an institute by which a void legal transaction is seen as a different valid legal transaction

    Eine Konversion eines dinglichen Rechtsgeschäfts in ein anderes gemäß § 140 ist möglich; so kann etwa eine Übereignung nach § 929 in die Übertragung eines Anwartschaftsrechts umgedeutet werden oder die Bestellung eines Pfandrechts für eine Darlehensforderung in ein Pfandrecht zur Sicherung des Bereicherungsanspruchs. Selbstverständlich müssen die Voraussetzungen des § 140 vorliegen.