Meanings

  1. rareinternational civil procedural law

    Da im Verhältnis bereits zwischen den Vertragsstaaten des EuGVÜ und nachfolgenden zwischen den Mitgliedstaaten der Brüssel I- und der Brüssel Ia-VO die bilateralen Staatsverträge verdrängt waren, soweit jene vorrangigen Rechtsakte zeitlich und sachlich reichten, bestand kein Anlass, sich um eine Modernisierung der bilateralen Staatsverträge zu bemühen. Die Staatsverträge befinden sich daher auf dem Stand der 1930er bis 1970er. Sie sind vielfach von Liberalisierungen der nationalen Internationalprozessrechte überholt worden, so dass es jedenfalls im allgemeinen IZPR ein Rückfall in eine frühere Epoche des IZVR wäre, wenn man auf sie zurückgreifen würde.