Meanings
the transfer of a court case to a superior court
stages of appeal; sequence of courts
„Allerdings ist die Bestandsgarantie des Art. 95 Abs. 1 auf die Bundesebene beschränkt, was zur Folge hat, dass die Länder verfassungsrechtlich weder verpflichtet sind, einen vorherigen Instanzenzug zu schaffen, noch dazu, überhaupt ihre Gerichtsbarkeit dem System des Bundes anzupassen.“