Meanings
slangphotograph copy
Die Tathandlung des Herstellens (Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3) erfasst das Anfertigen einer (gegenständlichen) Bildkonserve durch Abspeichern des Aufgenommenen auf einem Bild- oder Datenträger.
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Die Tathandlung des Herstellens (Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3) erfasst das Anfertigen einer (gegenständlichen) Bildkonserve durch Abspeichern des Aufgenommenen auf einem Bild- oder Datenträger.